Förderungen:
Viele Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. erneuerbaren Energieerzeugung werden von verschiedenen Seiten bezuschusst. Wir werden an dieser Stelle nach und nach alle uns bekannten Förderungen aufführen. Leider sind die Gelder manchmal schneller weg, als die Maßnahmen überhaupt bekannt geworden sind - daher immer nochmals bei den jeweils zuständigen Stellen nachhaken! Änderungen und Irrtümer möglich! Wichtig ist: Immer vorher anfragen und beantragen. Wenn Ihnen Ihr „normaler“ Installateur hier nicht hilft, suchen Sie sich einen kompetenten Solarteur oder Energieberater, der weiß bestimmt Bescheid!
Neuerdings wird nur bei der Bundesförderung für Biomasse und Solaranlagen auf
eine vorherige Antragsstellung verzichtet. Erst nach Beendigung der Maßnahme
reicht man seinen Antrag mit der Lieferantenrechnung ein. Alle Förderungen gelten natürlich auch im Falle von selbst installierten Anlagen. Hier geben Heizungsbauer gerne falsche Auskünfte. Nicht gefördert werden z.T. lediglich selbst zusammengeschusterte Anlagen mit zweifelhaften Komponenten! Zum Anfang und in Kürze die Wichtigsten: Biomasse Neu ab
02.08.2007 Für automatisch beschickte Anlagen (mind. 88% Wirkungsgrad) von 8 bis 100 kW erhalten Sie €
36,00 / kW Leistung, mind. € 1.500,00 Zuschuss, wenn diese an Ihre Zentralheizung angeschlossen ist und alleine für die Wohnraumbeheizung genutzt wird.
Neuerdings
bekommen auch Pellets-Luft-Öfen diesen Zuschuss, wenn Sie 90%
Wirkungsgrad haben!
Hackschnitzelkessel erhalten 750,00 Manuell beschickte Anlagen (mind.
90% Wirkungsgrad) von 15 - 30 kW, wenn sie mit Temperaturfühler/ Lambdasonde ausgestattet sind und ein Pufferspeicher mit 55 Liter je kW angeschlossen ist. Ab 90% Wirkungsgrad gibt es mind.
1.125,00 Euro
BlockHeizKraftWerke Z. Zt. werden vom BaFa nur mit Biomasse betriebene Anlagen (ab 3 kW) gefördert. (DM 360,- je kW el. Leistung, DM 120,- je kW therm. Leistung)
In Hessen gibt es noch DM 1.000,-/je KW el. Leistung. Außerdem entfällt für den Brennstoff die Öko- bzw. Mineralölsteuer!
Dämm-Maßnahmen
Ganz neu! Wer mit Naturdämmstoffen sein Haus dämmt, erhält ab Juli 2003 bis Ende 2006 einen Bundeszuschuss! Unterschieden werden die Kategorie I und II: I) Zu ihr gehören Dämmstoffe, die durch natureplus® zertifiziert sind und über das Gütesiegel verfügen. Die Förderhöhe liegt bei 35 Euro/m³, der Förderantrag muss eine Mindestmenge von 5 m³ umfassen. II) Die zu ihr gehörenden Produkte verfügen nicht über das natureplus® - Gütesiegel, erfüllen aber dennoch die allgemeinen Anforderungen entsprechend des Markteinführungsprogramms. Bei ihnen beträgt die Förderhöhe 25 Euro/m³, auch in diesem Fall muss pro Antrag eine Mindestmenge von 5 m³ vorliegen. Flyer Förderung
Entsiegelung Viele Gemeinden (z. B. Limeshain) gewähren einen Zuschuss für die Entsiegelung betonierter Böden. Fragen Sie bei Ihrer Gemeindestelle nach!
Fenstererneuerungen In Verbindung mit gleichzeitig beantragter Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder Wärmepumpe wird der Austausch vorhandener Fenster mit 20% der Kosten, bzw. max. dem Fördersatz der installierten Anlagen bezuschusst. Die Gebäude müssen mind. 6 Jahre alt sein.
Zur Zeit werden diese Maßnahmen nur besonders günstig finanziert!
Hausbegrünung Viele Gemeinden geben einen Zuschuss (meist € 25,-) für Fassadenbegrünung mit Kletterpflanzen oder Gründächer. Fragen Sie bei Ihrer Gemeindestelle nach!
Heizungsmodernisierung
Wer
zeitgleich mit dem Bau einer heizungsunterstützenden Solaranlage seinen
Heizkessel gegen ein Brennwert-Gerät austauscht, erhält 750,00 Zuschuss.
Pellet-Heizungen (siehe auch Biomasse) Für alle die in 2006 Ablehnungsbescheide erhalten haben stehen die bereits angekündigten Anträge zum Download zur Verfügung. Dieser Antrag muss bis 31.07.2007 gestellt sein um Fördermittel zu erhalten. http://www.bafa.de/1/de/download/pdf/formulare/energie_ee_bm_pw.pdf
Regenwassernutzung Wird in NRW und manchen Gemeinden (z. B. Limeshain mit 50%, max. Euro 2.000,00) immer noch gefördert. Sprechen Sie auch hier Ihre Gemeindevertreter (Forderung!) an!
Solarstrom Nur für NRW!: Photovoltaikanlagen mit Netzanbindung ab einer Mindestleistung von 2 kWp erhalten einen Zuschuss von 500 €/ kWp. Die Förderung erhöht sich auf 700 €/kWp bei dachintegrierten Anlagen (oder bei ähnlicher bautechnischer Funktion der Fotovoltaikanlage), auf 1.200 €/kWp bei fassadenintegrierten Anlagen und auf 1.200 €/kWp bei Vorhaben so genannter Multiplikatoren wie Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, religiösen oder karitativen Einrichtungen sowie den „50 Solarsiedlungen in NRW“. Stand 27.1.2003)
Bundesweite Finanzierung mit um bis zu 4,5% verbilligten Darlehen (100000-Dächer-Programm, = z.Zt. 1,9%, max. Euro 6.230,00,- / kWp, bis 5 kWp, darüber 50% = 3.115,00, 2 Jahre tilgungsfrei) bei KfW, Frankfurt, Abwicklung erfolgt über Hausbank. Zusageprovision 0,25% p.M. nach Zusage für nicht ausgezahlte Kredite. (Stand 1.7.2002) Das Programm läuft zum Jahresende aus. Das Programm läuft noch, d.h. Anträge werden bearbeitet, aber seit dem 27.6. keine Neuen mehr entgegen genommen.! http://www.kfw.de/DE/Bauen%20Wohnen%20Energiesparen/DieProgram13/Solarstrom68/Frderbedin.jsp Wichtig: Durch den Gewerbebetrieb (Anmeldung nicht mehr unbedingt erforderlich) als Solarstrom-Erzeuger bekommen Sie die gezahlte 19% MWSt. zurück und schreiben Ihre Anlage einkommensteuersenkend ab. Auch Banken, wie Ökobank, Umweltbank, u.a. gewähren verbilligte Kredite.
Außerdem z. T. Zuschüsse durch Energieversorger und Gemeinden (oft 500 €/ kWp)). Auch wenn Ihnen dies von Ihrer Gemeinde her nicht bekannt ist, konfrontieren Sie die Fraktionen mit Ihrem Vorhaben und bitten Sie um eine Unterstützung. Verweisen Sie auf die bis letztes Jahr in fast allen hessischen Gemeinden vorgenommene, aber jetzt außer Kraft getretene Thermie- Förderung! Gelegentlich hatte ein Bittbrief schon Erfolg und brachte eine PV-Förderung sogar in die Gemeinde-Satzung! Ab 1.1.2007: Bundesweit (EEG) Vergütung für den vollständig einzuspeisenden Strom in Höhe von mind. EUR 0,4921/ kWh über 20 Jahre für Anlagen. Zusätzlich wird dieses Inbetriebnahmejahr berücksichtigt = 21 Jahre Vergütung. Weitere Details bei Solarstrom.
Solarwärme Für alle die in 2006 Ablehnungsbescheide erhalten haben stehen die bereits angekündigten Anträge zum Download zur Verfügung. Dieser Antrag muss bis 31.07.2007 gestellt sein um Fördermittel zu erhalten. http://www.bafa.de/1/de/download/pdf/formulare/energie_ee_so_pw.pdf Für Neu-Anträge ab
02.08.2007 gelten diese Sätze: Bei Errichtung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder zur Bereitstellung von Prozesswärme für alle Antragsteller
60,00 € je angefangenem Brutto-Qm. Mind. 412,50 Euro Bei Errichtung von Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung für Privathaushalte und öffentlich-rechtliche Antragsteller
105,00 €, sofern eine Mindestkollektorfläche von 9 m² bei Flachkollektoren und 7 m² bei Vakuumröhrenkollektoren errichtet sowie ein Pufferspeicher für die Heizung von in der Regel 40 Liter/m² bei Flach- und 50 Liter/m² bei Röhrenkollektoren verwandt wird.
KOMBI-BONUS! Bei gleichzeitigem Heizkessel-Austausch gegen
Brennwert, Pellets oder Wärmepumpe
erhalten Sie zusätzlich 750,00 (befristet bis 30.06.2008)! Neuerdings
muss man seinen Antrag nach Rechnungserhalt stellen! Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben erhält man nur den Warmwasser-Zuschuss.
Anlagenerweiterungen erhalten 45,00/qm Zuschuss.
Versickerung Viele Gemeinden (z. B. Limeshain) gewähren einen Zuschuss für die Versickerung von Dachflächenwasser. Fragen Sie bei Ihrer Stelle nach!
Wärmepumpen nach dem der Bund 2001 die Förderung hierfür eingestellt hat, der Verweis auf aktuelle Meldungen: http://www.waermepumpe-bwp.de/nonflash/frames/zusch/dokk.htm
Wärmerückgewinnungsanlagen In Verbindung mit gleichzeitig beantragter Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder Wärmepumpe werden Wärmerückgewinnungsanlagen (kontrollierte Belüftung) mit 20% der Kosten, bzw. max. dem Fördersatz der installierten Anlagen bezuschusst.
Zur Zeit werden diese Maßnahmen nur besonders günstig finanziert!
Bundesamt für Wirtschaft Referat II 4 Telefon: Telefax: Email: | 06196/404-625 06196/94226 solar@bawi.de |
Antragsberechtigte: Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere private, gewerbliche Unternehmen nach der Definition der europäischen Gemeinschaften (Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich), die – Eigentümer, Pächter oder Mieter der Anwesen sind, auf denen die Anlagen errichtet, erweitert oder reaktiviert werden sollen oder – Energiedienstleister für die Anlagen sind, die bei den Antragsberechtigten errichtet, erweitert oder reaktiviert werden sollen.
Ausgeschlossen: Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, die sich überwiegend im Eigentum von Gebietskörperschaften befinden; Kirchengemeinden und -stiftungen.
Weiterhin gibt es bei der KfW zinsverbilligte Kredite (z. Zt. zwischen 1,9 und ca. 4,5%) für die Durchführung der meisten o.g. Maßnahmen im Rahmen des CO2-Minderungsprogrammes oder des neuen Gebäude-Sanierungsprogrammes. Hessische Sportvereine können gleich mehrfach Förderungen bekommen. Entschließen sie sich für die hier besonders wirkungsvollen Anlagen zu Regenwasser- oder Solarnutzung können sie neben den kommunalen Förderungen auch vom Landessportbund bis zu 25% Zuschuss bekommen. In NRW gibt es in vielen Bereichen zusätzliche Förderungen, die günstiger als die Bundesförderungen sind! Sprechen Sie immer den zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Gemeinde an oder wenden Sie sich auch einmal an den Vorstand. Vor allem bei PV hat dies schon oft etwas gebracht. Alle Angaben ohne Gewähr - es ändert sich manches viel zu schnell....! ....... die Tour geht weiter zum Gästebuch |