Viele Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. erneuerbaren Energieerzeugung werden von verschiedenen Seiten bezuschusst. Wir werden an dieser Stelle nach und nach alle uns bekannten Förderungen aufführen. Leider sind die Gelder manchmal schneller weg, als die Maßnahmen überhaupt bekannt geworden sind - daher immer nochmals bei den jeweils zuständigen Stellen nachhaken!
Die zuständigen Damen und Herren schaffen es leider seit vielen Jahren nicht, gleichbleibende verlässliche Förderbedingungen und -Sätze festzulegen. Alljährlich gibt es ein Auf und Ab oder sogar Stop & Go! Wer sich für so eine Maßnahme entscheidet und umsetzen will, sollte es tun, ohne nach der höchstmöglichen Fördersumme zu schauen, sonst wartet man manchmal zulange und bekommt zeitweise gar nichts! Freuen Sie sich lieber über den Zuschuss, als sich über einen Verlorenen zu ärgern!
Änderungen und Irrtümer möglich!
Wichtig ist: Immer vorher informieren und u.U. schnell reagieren.
Wenn Ihnen Ihr „normaler“ Installateur hier nicht hilft, suchen Sie sich einen kompetenten Solarteur oder Energieberater, der weiß bestimmt Bescheid!
Neuerdings wird nur bei der Bundesförderung für Biomasse und Solaranlagen auf eine vorherige Antragsstellung verzichtet. Erst nach Beendigung der Maßnahme reicht man seinen Antrag mit der Lieferantenrechnung ein. Ansonsten immer vorher beantragen - sonst ist die Förderung weg!
Die BAFA-Förderungen gelten natürlich auch im Falle von selbst installierten Solar-Anlagen. Hier geben Heizungsbauer gerne falsche Auskünfte. Nicht gefördert werden z.T. lediglich selbst zusammengeschusterte Anlagen mit zweifelhaften Komponenten oder vorher begonnene Maßnahmen!
Lediglich bei neuen Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Energieeffizienten Pumpen, u.ä. bedarf es einer Fachunternehmer-Bestätigung, die aber nicht aussagt, dass diese die Montage ausgeführt hatten.
Neue Förderübersicht für Deutschland vom Mai 2009 als PDF [971 KB]
Automatisch beschickte Biomassekessel von 8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung:
Die Förderung für Pelletsöfen beträgt 1.000 Euro
Neuerdings bekommen auch Pellets-Luft-Öfen diesen Zuschuss, wenn Sie 90% Wirkungsgrad und 8 kW Leistung haben!
Pellets-Kessel erhalten 2.000 Euro
Pellets-Kessel mit großen, neuem Pufferspeicher (30 l/ kW) erhalten sogar 2.500 Euro
Hackschnitzelkessel: 1.000 Euro je Anlage.
Die Kombi-Förderung (mit Solaranlage) wird ZUSÄTZLICH gewährt!
Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 50 kW Nennwärmeleistung:
Die Förderung beträgt 1.125 Euro je Anlage.
Der Kesselwirkungsgrad für Biomasse-Feuerungsanlagen bis 100 kW muss mindestens 90,0 % betragen. Eine (auch nur geringfügige) Unterschreitung dieses Wertes führt zur Ablehnung des Förderantrages.
In NRW 15% der Investitionskosten
Holzheizungsanlagen in Verbindung mit einer Solarkollektoranlage in Gebäuden, deren
Jahresprimärenergieaufwand der Energieeinsparverordnung entspricht.
Solaranlagen zur Brauchwarmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer
Mindestkollektorfläche von 10 qm; bei Flachkollektoranlagen und 6 qm; bei
Vakuumröhrenkollektoren. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig.
Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten vom jeweiligen Netzbetreiber einen Zuschlag für den in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Anlagenkategorie, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens festgestellt wird. Die Höchstförderung von 5,11 Cent je Kilowattstunde (kWh) wird für 10 Jahre vergütet für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW (kWel), die im Zeitraum vom 01.04.2002 bis 31.12.2008 erstmals in Dauerbetrieb genommen werden sowie für Brennstoffzellen-Anlagen.
Wer seinen BHKW-Strom bei der EWS einspeist, erhält eine zusätzliche Vergütung!
Ab 1.9.2008 gibt es für Neuanlagen bis 50 kW Leistung folgende Bafa-Zuschüsse:
0 - 4 kW 1.550 Euro je kWel
4 - 6 kW... 775 Euro je kWel
6 - 12 kW. 250 Euro je kWel
12 - 25 kW. 125 Euro je kWel
25 - 50 kW... 50 Euro je kWel
Wer mit Naturdämmstoffen sein Haus dämmt, erhält ab Juli 2003 bis 31.12.2007 einen Bundeszuschuss!
Unterschieden werden die Kategorie I und II:
I) Zu ihr gehören Dämmstoffe, die durch natureplus® zertifiziert sind und über das Gütesiegel verfügen. Die Förderhöhe liegt bei 35 Euro/qbm;, der Förderantrag muss eine Mindestmenge von 5 qbm; umfassen.
II) Die zu ihr gehörenden Produkte verfügen nicht über das natureplus® - Gütesiegel, erfüllen aber dennoch die allgemeinen Anforderungen entsprechend des Markteinführungsprogramms. Bei ihnen beträgt die Förderhöhe 25 Euro/qbm, auch in diesem Fall muss pro Antrag eine Mindestmenge von 5 qbm; vorliegen.
Viele Gemeinden (z. B. Limeshain) gewähren einen Zuschuss für die Entsiegelung betonierter, "versiegelter" Böden. Fragen Sie bei Ihrer Gemeindestelle nach!
In Verbindung mit weiteren Energiespar/Sanierungsmaßnahmen können die Kosten hierfür bei der KfW günstig finanziert werden und je nach realisierter Einssparung u.U. ein Teil-Schulderlass erreicht werden.
Viele Gemeinden geben einen Zuschuss (meist € 25,-) für Fassadenbegrünung mit Kletterpflanzen oder Gründächer. Fragen Sie bei Ihrer Gemeindestelle nach!
Wer zeitgleich mit dem Bau einer heizungsunterstützenden Solaranlage seinen alten Heizkessel gegen ein Brennwert-Gerät (Öl- oder Gas), Pelletsanlage oder Wäremepumpe austauscht, erhält ZUSÄTZLICH 750,00 Zuschuss als Kombi-Bonus.
Das Saarland zahlt eine Prämie von 1.000 Euro an jeden, der einen mindestens 15 Jahre alten Heizkessel durch ein modernes Brennwertgerät ersetzt. Mit insgesamt zur Verfügung gestellten 2,5 Millionen Euro können 2.500 Vorhaben von der Förderung profitieren
Automatisch beschickte Biomassekessel von 8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung:
Die Förderung für Pelletsöfen beträgt 1.000 Euro
Neuerdings bekommen auch Pellets-Luft-Öfen diesen Zuschuss, wenn sie 90% Wirkungsgrad und 8 kW Leistung haben!
Pellets-Kessel erhalten 2.000 Euro
Pellets-Kessel mit großen, neuem Pufferspeicher (30 l/ kW) erhalten sogar 2.500 Euro
Hackschnitzelkessel: 1.000 Euro je Anlage.
Die Kombi-Förderung (mit Solaranlage) wird ZUSÄTZLICH gewährt!
Der Kesselwirkungsgrad für Biomasse-Feuerungsanlagen bis 100 kW muss mindestens 90,0 % betragen. Eine (auch nur geringfügige) Unterschreitung dieses Wertes führt zur Ablehnung des Förderantrages.
Die großen Zuschüsse der Neunziger Jahre sind vorbei.
Heute wird die Regenwassernutzung meist in die Bau-Richtlinien übernommen und ist damit Bedingung. Wird in NRW und manchen Gemeinden immer noch gefördert. Sprechen Sie auch hier Ihre Gemeindevertreter (Forderung!) an!
Z. T. gibt Zuschüsse durch Energieversorger und Gemeinden (oft 500 €/ kWp)). Auch wenn Ihnen dies von Ihrer Gemeinde her nicht bekannt ist, konfrontieren Sie die Fraktionen mit Ihrem Vorhaben und bitten Sie um eine Unterstützung.
Gelegentlich hatte ein Bittbrief schon Erfolg und brachte eine PV-Förderung sogar in die Gemeinde-Satzung!
Ab 1.1.2009: Bundesweit (EEG) Vergütung für den vollständig einzuspeisenden Strom in Höhe von mind. EUR 0,4301/ kWh über 20 Jahre für neugebaute Anlagen. Zusätzlich wird das Inbetriebnahmejahr berücksichtigt = 21 Jahre Vergütung.
Weitere Details bei Solarstrom.
Nur für NRW:
500 €/kWP für sog. Multiplikator-Anlagen
Photovoltaikanlagen mit Netzanbindung zwischen 2 und 10 kWP In Passivhäusern und sogenannten 3-Liter-Häusern ab einer Mindestleistung von 1 kWP.
Unter Multiplikatoranlagen werden folgende Anlagen verstanden:
- Anlagen auf/an Passivhäusern, Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, kirchlichen, sozialen oder karitativen Einrichtungen, bzw. gemeinnützigen Vereinen
- Anlagen im Rahmen des Programms „50 Solarsiedlungen in NRW“ oder in Verbindung mit dem Programm „Regionale“ - PV-Anlagen mit innovativen Systemen zur Ertragssteigerung
- fassadenintegrierte PV-Anlagen
Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig.
Das Saarland gewährt ab Juli 2009 jedem eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro, der eine Photovoltaikanlage von mindestens 2 kW auf seinem Hausdach installieren läßt. Mit insgesamt zur Verfügung gestellten 2,5 Millionen Euro können 2.500 Vorhaben von der Förderung profitieren
Leider geht es hier auch seit Jahren "auf und ab", bzw. "Stop and go"! Leidtragende sind die Verbraucher und Anbieter, die keine vernünftige und langfristige Planungsgrundlagen haben.
Ab sofort wird erstmals zwischen Neu- und Altbau unterschieden! Die genannten Fördersätze liegen im Neubau um 25% niedriger! Gültig wird dies ab Veröffentlichung ca. Mitte Februar!
1. Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung:
Die Förderung beträgt 60 Euro je qm angefangener, installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410,00 Euro. Sofern die Anlage größer als 40 qm und nicht im Rahmen der Innovationstatbestände förderbar ist, kann diese mit einem Fördersatz von maximal 40 qm mal 60 Euro bezuschusst werden.
2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung:
Die Förderung beträgt 105 Euro je qm angefangener, installierter Bruttokollektorfläche. Sofern die Anlage größer als 40 qm und nicht im Rahmen der Innovationstatbestände förderbar ist, kann diese mit einem Fördersatz von maximal 40 qm mal 105 Euro bezuschusst werden.
Anlagenerweiterungen erhalten 45,00 je qm Zuschuss. Ist die bestehende Anlage älter als 7 Jahre, zählt eine Vergrößerung nicht als Erweiterung, sondern als NEU-Installation und erhält die volle Förderung.
3. Bonus für Heizkesseltausch (verlängert bis Ende 2010)
Die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (bzw. zur solaren Kälteerzeugung oder zur Herstellung von Prozesswärme) wird zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern gleichzeitig mit der Errichtung der Solarkollektoranlage der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik (Öl, Gas) durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird. Erweitert wurde dies jetzt auch auf Pelletsöfen, Pelletskessel und Wärmepumpen.
Der Bonus beträgt pauschal 750,00 Euro (ab 1.4.2010 400 Euro).
Erfolgt ein Heizkessel-Austausch zusammen mit einer Warmwasser-Solaranlage, beträgt der Bonus 375,00 Euro (entfällt ab 1.4.2010). Bei Wärmepumpen bleibt der 750 Euro Bonus unverändert bestehen.
Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn der Kesseltausch in Verbindung mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage vorgenommen wird. Ein bloßer Kesseltausch ohne Errichtung einer Solarkollektoranlage ist nicht förderfähig. Die Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwassererwärmung und Raumheizung müssen eine Mindestkollektorfläche von 9 qm bei einem Einsatz von Flachkollektoren und 7 qm bei Vakuumröhrenkollektoren haben und mit einem ausreichenden Wärmespeicher für die Heizung ausgestattet sein (40 l/qm bei Flachkollektoren bzw. 50 l/qm bei Vakuumröhrenkollektoren). Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben erhält man nur den Warmwasser-Zuschuss.
Gleichzeitigkeit von Kesseltausch und Installation der Solarkollektoranlage:
Hierbei ist ein maximaler Zeitrahmen von sechs Monaten zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der Solarkollektoranlage und des Kesseltausches zu beachten. Außerdem muss die sechsmonatige Antragsfrist ab Herstellung der Betriebsbereitschaft der Solaranlage unbedingt eingehalten werden.
Der Bonus für den Kesseltausch muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Das Antragsformular ist Bestandteil des Antrages auf Förderung einer solarthermischen Anlage.
Die Installation des Brennwertkessels ist durch Rechnung der Fachfirma nachzuweisen. Eine Rücknahme oder Stornierung von bereits gestellten Anträgen auf Förderung einer Solarkollektoranlage bzw. eine erneute Antragstellung, mit dem Ziel den Bonus gewährt zu bekommen, ist nicht möglich.
Abgrenzung bei Solarkollektoranlagen:
Abgrenzung zwischen Basisförderung und Innovationsbonus beim BAFA
Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung oder kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer Bruttokollektorfläche kleiner als 20 qm können nur die Basisförderung erhalten. Die Errichtung der Anlage kann ohne vorherige Antragstellung beim BAFA erfolgen.
Solarkollektoranlagen mit einer Bruttokollektorfläche zwischen 20 und 40 qm können beim BAFA entweder die Basisförderung oder, sofern zusätzliche Anforderungen erfüllt sind, den Innovationsbonus erhalten. Fördervoraussetzung für den Investitionsbonus ist, dass vor der Antragstellung beim BAFA kein Liefer– und Leistungsvertrag abgeschlossen wurde. Sonst kann höchstens im Rahmen der Basisförderung gefördert werden. Gleiches gilt bei Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kälteerzeugung.
Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche, die größer als 40 qm ist, kann die Innovationsförderung nur bei der KfW beantragt werden.
Sofern die Anlage größer als 40 qm ist und keine Innovationsförderung möglich ist, kann diese Anlage beim BAFA mit einem Fördersatz von maximal 40 qm mal 70 Euro oder 105 Euro bezuschusst werden.
Die Bonusförderung für besonders effiziente Heizkreis-Umwälzpumpen wird zum30.06.2010 eingestellt, für Solaranlagen bleibt sie bestehen..
Ab dem 1.7.2010 (Antragseingang beim BAFA) gilt: Der Kesseltauschbonus
(Kombination Solarkollektoranlage und Brennwertkessel) sowie der Kombi-
nationsbonus (Kombination Solarkollektoranlage mit einem Biomassekessel
bzw. einer Wärmepumpe) werden nur dann gewährt, wenn ein hydrauli-
scher Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde.
Ab dem 1.1.2011 (Antragseingang beim BAFA) gilt: Der Kombinationsbonus
(Kombination Solarkollektoranlage mit einem Biomassekessel bzw. einer
Wärmepumpe) wird nur dann gewährt, wenn die Umwälzpumpen (nicht die
Solarkollektorkreispumpen und Speicherladepumpen) hohe Effizienz-Anforder-
ungen (entsprechend der Effizienzklasse A) erfüllen und der hydraulische
Abgleich durchgeführt wurde.
Nur für NRW:
200 €/qmKollektorfläche
Solarkollektoranlagen in Passivhäusern, in „3-Liter-Häusern“ in Solarsiedlungen, in Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten, als Verbundanlage für die Versorgung mehrerer Gebäude, in Gewerbebetrieben und als Multiplikatoranlagen.
300 €/qm Kollektorfläche
Für die Erzeugung solarer Prozesswärme in Verbindung mit Vakuumröhrenkollektoren.
Thermische Solaranlagen mit einer Mindestkollektorfläche von 10 qm bei Flachkollektoranlagen und 6 qm bei Vakuumröhrenkollektoren (bzw. 4 oder 2,5 qm in Passivhäuser oder 3-Liter-Häusern innerhalb der „50 Solarsiedlungen in NRW“) und nur in Verbindung mit einer Wärmeerzeugungsanlage mit dem Inbetriebnahmejahr ab 2004. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig.
Viele Gemeinden (z. B. Limeshain) gewähren einen Zuschuss für die Versickerung von Dachflächenwasser. Fragen Sie bei Ihrer Stelle nach!
Nur für NRW!
1.000 €
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung für eine Wohneinheit
25% der Investitionskosten
Zentrale Lüftungsanlagen mit WRG für mehrere Wohneinheiten
1.200 €
Lüftungsanlagen mit WRG für eine Wohneinheit in Passivhäusern oder in „3-Liter-Häusern“ in Solarsiedlungen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Gebäuden, deren Jahresprimärenergieaufwand der Energieeinsparverordnung (ohne Einbeziehung der geplanten Lüftungsanlage) entspricht und in denen ein Blower-Door-Test (Ln50-Wert < 1,5) durchgeführt wurde. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes
NRW ist nicht erlaubt.
Schulen und Kirchen erhalten spezielle Zuschüsse!
Weiterhin gibt es bei der KfW zinsverbilligte Kredite für die Durchführung der meisten o.g. Maßnahmen im Rahmen des CO2-Minderungsprogrammes oder des neuen Gebäude-Sanierungsprogrammes.
Hier können Energieberater und erfahrene Bank-Leute helfe, denn es gibt unzählige Kombinationen und somit Zinssätze, bzw. Direktzuschüsse oder Teilschulderlässe.
In NRW gibt es in vielen Bereichen zusätzliche Förderungen, die günstiger als die Bundesförderungen sind!
Sprechen Sie immer den zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Gemeinde an oder wenden Sie sich auch einmal an den Gemeinde-Vorstand. Vor allem bei PV hat dies schon oft etwas gebracht und Solar-Zuschüsse wurden in die Gemeindesatzung aufgenommen!
Alle Angaben ohne Gewähr - es ändert sich manches viel zu schnell....!
BAFA-Förderantrag für thermische Solaranlagen [238 KB]
BAFA-Förderantrag für Biomasse-Kessel [239 KB]
Förderbedingungen [200 KB]
Flyer [532 KB]
Liste der förderfähigen Solarkollektoren [126 KB]
Liste der förderfähigen manuellen Biomasse-Heizkessel [98 KB]
Liste der förderfähigen automatischen Biomasse-Heizkessel [344 KB]
(Änderungen vorbehalten)
Letzte Änderung am Donnerstag, 4. März 2010 um 10:00:07 Uhr.