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Alles über Förderungen von Bund, Land & Kommune ©

Grundsätzliches

Viele Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. erneuerbaren Energieerzeugung werden von verschiedenen Seiten bezuschusst. Wir werden an dieser Stelle nach und nach alle uns bekannten Förderungen aufführen. Leider sind die Gelder manchmal schneller weg, als die Maßnahmen überhaupt bekannt geworden sind - daher immer nochmals bei den jeweils zuständigen Stellen nachhaken!

Die zuständigen Damen und Herren schaffen es leider seit vielen Jahren nicht, gleichbleibende verlässliche Förderbedingungen und -Sätze festzulegen. Alljährlich gibt es ein Auf und Ab oder sogar Stop & Go! Wer sich für so eine Maßnahme entscheidet und umsetzen will, sollte es tun, ohne nach der höchstmöglichen Fördersumme zu schauen, sonst wartet man manchmal zulange und bekommt zeitweise gar nichts! Freuen Sie sich lieber über den Zuschuss, als sich über einen Verlorenen zu ärgern!

Änderungen und Irrtümer möglich!

Wichtig ist: Immer vorher informieren und u.U. schnell reagieren.
Wenn Ihnen Ihr „normaler“ Installateur hier nicht hilft, suchen Sie sich einen kompetenten Solarteur oder Energieberater, der weiß bestimmt Bescheid!

Neuerdings wird nur bei der Bundesförderung für Biomasse und Solaranlagen auf eine vorherige Antragsstellung verzichtet. Erst nach Beendigung der Maßnahme reicht man seinen Antrag mit der Lieferantenrechnung ein. Ansonsten immer vorher beantragen - sonst ist die Förderung weg!

Die BAFA-Förderungen gelten natürlich auch im Falle von selbst installierten Solar-Anlagen. Hier geben Heizungsbauer gerne falsche Auskünfte. Nicht gefördert werden z.T. lediglich selbst zusammengeschusterte Anlagen mit zweifelhaften Komponenten oder vorher begonnene Maßnahmen!

Lediglich bei neuen Heizungsanlagen, Wärmepumpen, Energieeffizienten Pumpen, u.ä. bedarf es einer Fachunternehmer-Bestätigung, die aber nicht aussagt, dass diese die Montage ausgeführt hatten.

Biomasse

Automatisch beschickte Biomassekessel von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung:

Die Förderung für Pelletsöfen mit Wassertasche beträgt 1.400 Euro

Pellets-Kessel erhalten 2.400 Euro

Pellets-Kessel mit großen, neuem Pufferspeicher (30 l/ kW) erhalten sogar 2.900 Euro

Hackschnitzelkessel: 1.400 Euro je Anlage.

Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher: 1.400 Euro

Die Kombi-Förderung (mit Solaranlage) wird ZUSÄTZLICH gewährt!

Der Kesselwirkungsgrad für Biomasse-Feuerungsanlagen bis 100 kW muss mindestens 90,0 % betragen. Eine (auch nur geringfügige) Unterschreitung dieses Wertes führt zur Ablehnung des Förderantrages.

Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Es können nur Anträge für Scheitholzvergaserkessel gestellt werden, die besonders geringe Staubemissionen nachweisen können. Als Fördervoraussetzung muss ein Grenzwert für Staubemissionen auf dem Prüfstand von max. 15 mg/m3; eingehalten werden. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.


In NRW 15% der Investitionskosten
Holzheizungsanlagen in Verbindung mit einer Solarkollektoranlage in Gebäuden, deren
Jahresprimärenergieaufwand der Energieeinsparverordnung entspricht.
Solaranlagen zur Brauchwarmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer
Mindestkollektorfläche von 10 qm; bei Flachkollektoranlagen und 6 qm; bei
Vakuumröhrenkollektoren. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig.

BHKW

Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten vom jeweiligen Netzbetreiber einen Zuschlag für den in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom.

Ab dem 19. Juli 2012

fabrikneue KWK-Anlagen bis 2 kWel entweder 5,41 Cent/kWh über 10 Jahre oder eine einmalige pauschalierte Zahlung für 30.000 Vollbenutzungsstunden (Vbh)
Beispiel: Bei Anlagen mit 2 kWel5,41 Cent/kWh * 30.000 Vbh = 3.246 Euro KWK-Zuschlag)

fabrikneue KWK-Anlagen über 2 bis 50kWel entweder 5,41 Cent/kWh für 10 Jahre oder 30.000 Vollbenutzungsstunden ab Erstaufnahme des Dauerbetriebs

modernisierte KWK-Anlagen mit einem Modernisierungsanteil
von mindestens 25 % der Neukosten: 5,41 Cent/kWh über 5 Jahre oder 15.000 Vbh ab Wiederaufnahme des Dauerbetriebs bzw.

von mind. 50 % der Neukosten: 5,41Cent/kWh über 10 Jahre oder 30.000 Vbh ab Wiederaufnahme des Dauerbetriebs.

Wer seinen BHKW-Strom bei der EWS einspeist, erhält eine zusätzliche Vergütung!

Die ab 1.9.2008 geltenden Zuschuss-Regelung wurde im April 2012 geändert:

Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kWel in Bestandsbauten können nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kWel hingegen 3.450 Euro.

Dämm-Maßnahmen

Wer mit Naturdämmstoffen sein Haus dämmte, erhielt von 2003 - 2007 einen Bundeszuschuss!

Unterschieden wurden die Kategorie I und II:
I) Zu ihr gehören Dämmstoffe, die durch natureplus® zertifiziert sind und über das Gütesiegel verfügen. Die Förderhöhe liegt bei 35 Euro/qbm;, der Förderantrag muss eine Mindestmenge von 5 qbm; umfassen.

II) Die zu ihr gehörenden Produkte verfügen nicht über das natureplus® - Gütesiegel, erfüllen aber dennoch die allgemeinen Anforderungen entsprechend des Markteinführungsprogramms. Bei ihnen beträgt die Förderhöhe 25 Euro/qbm, auch in diesem Fall muss pro Antrag eine Mindestmenge von 5 qbm; vorliegen.

Aktuell gibt ers diverse Förderprogramme bei der KfW, die allerdings relativ strenge Richtlinien haben und keinen Unterschied zwischen natürlichen und künstlichen Dämmstoffen machen

Entsiegelung

Viele Gemeinden (z. B. Limeshain) gewähren einen Zuschuss für die Entsiegelung betonierter, "versiegelter" Böden. Fragen Sie bei Ihrer Gemeindestelle nach!

Fenstererneuerung

In Verbindung mit weiteren Energiespar/Sanierungsmaßnahmen können die Kosten hierfür bei der KfW günstig finanziert werden und je nach realisierter Einssparung u.U. ein Teil-Schulderlass erreicht werden.

Hausbegrünung

Viele Gemeinden geben einen Zuschuss (meist € 25,-) für Fassadenbegrünung mit Kletterpflanzen oder Gründächer. Fragen Sie bei Ihrer Gemeindestelle nach!

Heizungserneuerung

Wer zeitgleich mit dem Bau einer heizungsunterstützenden Solaranlage seinen alten Heizkessel gegen ein Brennwert-Gerät (Öl- oder Gas), Pelletsanlage oder Wäremepumpe austauscht, erhält ZUSÄTZLICH 600,00 Zuschuss als Kombi-Bonus.

Das Saarland zahlt eine Prämie von 1.000 Euro an jeden, der einen mindestens 15 Jahre alten Heizkessel durch ein modernes Brennwertgerät ersetzt. Mit insgesamt zur Verfügung gestellten 2,5 Millionen Euro können 2.500 Vorhaben von der Förderung profitieren

Pellets-Heizungen

Neuerdings werden nur noch ALtbauten gefördert!

Luft-Pellets-Öfen erhalten keine Zuschüsse mehr!

Automatisch beschickte Biomassekessel von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung:

Die Förderung für Pelletsöfen beträgt 1.400 Euro

Pellets-Kessel erhalten 2.400 Euro

Pellets-Kessel mit großen, neuem Pufferspeicher (30 l/ kW) erhalten sogar 2.900 Euro

Hackschnitzelkessel: 1.400 Euro je Anlage.

Die Kombi-Förderung (mit Solaranlage) wird ZUSÄTZLICH gewährt!

Der Kesselwirkungsgrad für Biomasse-Feuerungsanlagen bis 100 kW muss mindestens 90,0 % betragen. Eine (auch nur geringfügige) Unterschreitung dieses Wertes führt zur Ablehnung des Förderantrages.

Regenwassernutzung

Die großen Zuschüsse der Neunziger Jahre sind vorbei.

Heute wird die Regenwassernutzung meist in die Bau-Richtlinien übernommen und ist damit Bedingung. Wird in NRW und manchen Gemeinden immer noch gefördert. Sprechen Sie auch hier Ihre Gemeindevertreter (Forderung!) an!

http://www.bremer-umwelt-beratung.de/foerderprogramme-regenwassernutzung.html

http://www.essen.de/de/Rathaus/Aemter/Ordner_59/Wasser/Regenwasser_Startseite.html

http://www.saarland.de/1693.htm

Solarstrom

Z. T. gibt es noch Zuschüsse durch Energieversorger und Gemeinden. Auch wenn Ihnen dies von Ihrer Gemeinde her nicht bekannt ist, konfrontieren Sie die Fraktionen mit Ihrem Vorhaben und bitten Sie um eine Unterstützung. Gelegentlich hatte ein Bittbrief schon Erfolg und brachte eine PV-Förderung sogar in die Gemeinde-Satzung!

Seit den extrem gesunkenen Preisen ist das in Deutschland aber sehr selten geworden.

Die neuen, stark reduzierten Einspeisevergütungen finden Sie unter Einspeisevergütung für Solarstrom

Seit Mai 2013 gibt es eine, wenig durchdachte, Förderung für Solarstrom-Speicher.
° Maximal 600 Euro pro Kilowatt Solaranlagen-Leistung, wenn der Speicher gleichzeitig mit einer Solaranlage installiert
° Maximal 660 Euro pro Kilowatt Solaranlagen-Leistung, wenn der Speicher zu einer bestehenden Photovoltaik-Anlage mit Errichtungsdatum nach dem 31.12.2012 nachgerüstet wird.
Die Nachrüstung eines Speichers soll nach dem Willen des Bundesumweltministeriums nur dann bezuschusst werden, wenn die Photovoltaik-Anlage mindestens sechs Monate vor dem Speicher in Betrieb genommen wurde, frühestens aber am 1.1.2013.



Nur für NRW:
Zuschüsse für Multiplikator-Anlegne werden z. Zt. nicht gegeben.

Saarland:
Z. Zt. gibt es keine Förderungen

Solarwärme

KEIN APRIL-SCHERZ!

Nachdem nach Fukushima die Solarbranche langsam stetig gegen die Wand gefahren wurde, hat die Bundesregierung nun ein Einsehen undpasst die Solarwärme-Förderung endlich an.


Ab 1.4.2015 wird die Mindest-Fördersumme für heizungsunterstützende Solaranlagen auf mind 2.000,00 Euro erhöht (vorher 1.500,00). Der Satz wird von 90 Euro/qm Brutto-Kollektorfläche auf 140,00 angepasst.
Und auch Warmwasser-Anlagen bekommen endlich wieder Geld = mind. 500,00 Euro, bzw. 50/qm.
Die "Innovationsförderung" für Solaranlagen ab 20 qm Kollektorfläche gilt neuerdings auch bei Neubauten und berücksichtigt endlich auch die Leistungsfähigkeit der einzelnen Kollektoren! Das bedeutet unsere Marken-Anlagen werden höher bezuschusst, als die Billig-Importe.

Somit werden kleine bis mittelgroße SH-Anlagen jetzt noch wirtschaftlicher!
Bestellen kann man bei uns jetzt schon, man muss nur mit der Einreichung bis zum 1.4. warten!

Dennoch kommt diese Maßnahme für viele Hersteller zu spät. Schlechtes Gerede, falsche Gesetze und der niedrige Ölpreis haben sie kaputt gemacht...



Bonus für Heizkesseltausch
Die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (bzw. zur solaren Kälteerzeugung oder zur Herstellung von Prozesswärme) wird zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern gleichzeitig mit der Errichtung der Solarkollektoranlage der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik (Öl, Gas) durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird.
Der Bonus beträgt pauschal 500 Euro
ab 15.8.2012 auch bei reiner WW-Solaranlage!

Erfolgt ein Heizkessel-Austausch auf Biomasse oder Wärmepumpen, zusammen mit einer Warmwasser-Solaranlage, gibt es den Kombinations-Bonus von ebenfalls 500 Euro

Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn der Kesseltausch in Verbindung mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage vorgenommen wird. Ein bloßer Kesseltausch ohne Errichtung einer Solarkollektoranlage ist nicht förderfähig.

Die Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwassererwärmung und Raumheizung müssen eine Mindestkollektorfläche von 9 qm bei einem Einsatz von Flachkollektoren und 7 qm bei Vakuumröhrenkollektoren haben und mit einem ausreichenden Wärmespeicher für die Heizung ausgestattet sein (40 l/qm bei Flachkollektoren bzw. 50 l/qm bei Vakuumröhrenkollektoren). Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben erhält man nur den Warmwasser-Zuschuss.

Gleichzeitigkeit von Kesseltausch und Installation der Solarkollektoranlage:
Hierbei ist ein maximaler Zeitrahmen von sechs Monaten zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der Solarkollektoranlage und des Kesseltausches zu beachten. Außerdem muss die sechsmonatige Antragsfrist ab Herstellung der Betriebsbereitschaft der Solaranlage unbedingt eingehalten werden.

Der Bonus für den Kesseltausch muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Das Antragsformular ist Bestandteil des Antrages auf Förderung einer solarthermischen Anlage.

Die Installation des Brennwertkessels ist durch Rechnung der Fachfirma nachzuweisen. Eine Rücknahme oder Stornierung von bereits gestellten Anträgen auf Förderung einer Solarkollektoranlage bzw. eine erneute Antragstellung, mit dem Ziel den Bonus gewährt zu bekommen, ist nicht möglich.

Abgrenzung zwischen Basisförderung und Innovationsbonus beim BAFA
Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung oder kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer Bruttokollektorfläche kleiner als 20 qm können nur die Basisförderung erhalten. Die Errichtung der Anlage kann ohne vorherige Antragstellung beim BAFA erfolgen.

Solarkollektoranlagen mit einer Bruttokollektorfläche zwischen 20 und 40 qm können beim BAFA entweder die Basisförderung oder, sofern zusätzliche Anforderungen erfüllt sind, den Innovationsbonus erhalten. Fördervoraussetzung für den Investitionsbonus ist, dass vor der Antragstellung beim BAFA kein Liefer– und Leistungsvertrag abgeschlossen wurde. Sonst kann höchstens im Rahmen der Basisförderung gefördert werden. Gleiches gilt bei Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kälteerzeugung.

Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche, die größer als 40 qm ist, kann die Innovationsförderung nur bei der KfW beantragt werden. Sofern die Anlage größer als 40 qm ist und keine Innovationsförderung möglich ist, kann diese Anlage beim BAFA mit einem Fördersatz von maximal 40 qm mal 70 Euro oder 105 Euro bezuschusst werden.

Ab dem 1.1.2011 (Antragseingang beim BAFA) gilt:
Der Kombinationsbonus (Kombination Solarkollektoranlage mit einem Biomassekessel bzw. einer Wärmepumpe) wird nur dann gewährt, wenn die Umwälzpumpen (nicht die Solarkollektorkreispumpen und Speicherladepumpen) hohe Effizienz-Anforderungen (entsprechend der Effizienzklasse A) erfüllen und der hydraulische Abgleich durchgeführt wurde.

Bei Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung werden ab dem
1. September 2011 zwei Fördervoraussetzungen verpflichtend eingeführt:
1. Umwälzpumpen, die den Effizienzanforderungen der Klasse A entsprechen
2. sowie der Nachweis zum hydraulischen Abgleich

Details zur Innovationsförderung:

1. Große Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung

Die Auslegung der großen Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung muss durch eine Systemsimulation erfolgen. Der durch diese Simulation berechnete Kollektorwärmeertrag muss mindestens 250 kWh/(qm/p.a.) betragen. Für Anlagen, die der Raumbeheizung dienen und die Voraussetzungen für die Innovationsförderung erfüllen, beträgt die Förderung 180 Euro/qm. Für Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung beträgt die Förderung 90 Euro/qm.

Der Antrag auf Innovationsförderung einer großen Solarkollektoranlage ist unbedingt vor Beginn der Maßnahme zu stellen, das heißt vor Abschluss eines Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages.

Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- der mit unserer Hilfe ausgefüllte Antragsvordruck samt Anlagendaten
- geeignete Dokumente zum Nachweis der Wohneinheiten bzw. zum Nachweis der Nutzfläche bei Nichtwohneinheiten, z. B. eine Kopie des Grundrissplans oder des Teilungsplans bei Eigentumswohnungen
- Angebot zur Anlage
- Zeichnung des hydraulischen Systemkonzepts
- Angabe des durch Simulation berechneten Kollektorwärmeertrags und Dokumentation der Systemsimulation.


Nur für NRW:
Antragsteller: Privatperson, Unternehmen, Kommune
Das Förderprogramm "progres.nrw- Markteinführung" ist planmäßig im November 2012 beendet wurden. Voraussichtlich wird das Programm ab Februar 2013 wieder zur Verfügung stehen.
Förderbedingungen:
-Thermische Solaranlagen mit einer Mindestkollektorfläche von 9 qm, bei Flachkollektoranlagen und 7 qm, bei Vakuumröhrenkollektoren (bei Passiv und 3-Liter-Häusern mind. 4qm)
- Keine Förderung für Neubauten, deren Baugenehmigung aus dem Jahr 2009 oder später stammt. (PH und 3-Liter-Häuser ausgenommen).
-Gefördert werden nur kombinierte Anlagen zur Warmwasserbereitung und Raumbeheizung.
-Energiebedarf des Gebäudes darf bei Energiebedarfsausweisen nicht über 175 kWh/qm p.a.liegen
-Bei Energieverbrauchsausweisen darf der Energieverbrauch bei darin enthaltener Warmwasserbereitung 150 kWh/qm p.a. und bei nichtenthaltener Warmwasserbereitung 130 kWh/qm p.a. nicht übersteigen.
-Umwälzpumpe: Energieeffizienzklasse A
A. Solarkollektoranlagen in Einfamilienhäusern (EFH), Doppelhaushälften (DHH), Reihenhäuser (RH), Mehrfamilienhäusern (MFH) und Gewerbebetrieben
B. Für die Erzeugung solarer Prozesswärme in Verbindung mit Vakuumröhrenkollektoren
Es werden nur Vorhaben gefördert, mit denen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist.
Förderanträge können in dem Zeitraum vom 04. Februar bis 05. November gestellt werden. Die Richtlinie zu progres.nrw tritt zum 31.12.2015 außer Kraft.
Förderhöhe:
A. 90 €/ qm Kollektorfläche, bei EFH, DHH und RH beschränkt auf max. 1.800 €
B. 300 €/ qm Kollektorfläche
Kumulierbarkeit:
Die Kumulation von Zuschüssen ist mit anderen staatlichen Subventionen nicht zulässig, wenn sie aus Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen
stammen.
Die Summe aller staatlichen Subventionen für das jeweilige Vorhaben dürfen bei Privatpersonen 100% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und bei sonstigen Antragstellern 30% nicht übersteigen.

Versickerung

Viele Gemeinden (z. B. Limeshain) gewähren einen Zuschuss für die Versickerung von Dachflächenwasser. Fragen Sie bei Ihrer Stelle nach!

Visualisierung von erneuerbaren Energien

Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien in der Schule und in der Kirche

Maßnahmen an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Fotovoltaikanlagen usw.), die insbesondere in Berufschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren, überbetrieblichen Ausbildungsstätten bei den Kammern, allgemeinbildenden Schulen, Fachhochschulen und Universitäten oder Kirchen erfolgen und darauf abzielen, eine Visualisierung des Ertrags und/oder eine Veranschaulichung dieser Technologie zu erreichen, z. B. elektronische Anzeigetafeln in allgemein zugänglichen Räumen, werden ergänzend gefördert. Der Zuschuss beträgt höchstens 2.400 Euro.

Zuwendungsfähig sind ausschließlich die Mehrausgaben für Investitionen, welche durch den konstruktiven Mehraufwand gegenüber einer vergleichbaren, zuwendungsfähigen Standardanlage gleicher Bauart und Leistung entstehen, insbesondere zusätzliche Anlagenteile oder elektronische Anzeigetafeln in allgemein zugänglichen Räumen. Der Mehraufwand ist durch Herstellererklärung oder auf andere geeignete Weise nachzuweisen. Für jede Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien werden zusätzliche Maßnahmen nur einmalig bezuschusst.

Der Antrag ist auf einem besonderen Antragsformular innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Visualisierungsmaßnahme zu stellen.

Wärmerückgewinnung

Nur für NRW!

1.000 €
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung für eine Wohneinheit

25% der Investitionskosten
Zentrale Lüftungsanlagen mit WRG für mehrere Wohneinheiten

1.200 €
Lüftungsanlagen mit WRG für eine Wohneinheit in Passivhäusern oder in „3-Liter-Häusern“ in Solarsiedlungen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in Gebäuden, deren Jahresprimärenergieaufwand der Energieeinsparverordnung (ohne Einbeziehung der geplanten Lüftungsanlage) entspricht und in denen ein Blower-Door-Test (Ln50-Wert < 1,5) durchgeführt wurde. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes
NRW ist nicht erlaubt.

Sonstiges

Schulen und Kirchen erhalten spezielle Zuschüsse!

Weiterhin gibt es bei der KfW zinsverbilligte Kredite für die Durchführung der meisten o.g. Maßnahmen im Rahmen des CO2-Minderungsprogrammes oder des neuen Gebäude-Sanierungsprogrammes.

Hier können Energieberater und erfahrene Bank-Leute helfe, denn es gibt unzählige Kombinationen und somit Zinssätze, bzw. Direktzuschüsse oder Teilschulderlässe.

In NRW gibt es in vielen Bereichen zusätzliche Förderungen, die günstiger als die Bundesförderungen sind!

Sprechen Sie immer den zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Gemeinde an oder wenden Sie sich auch einmal an den Gemeinde-Vorstand. Vor allem bei PV hat dies schon oft etwas gebracht und Solar-Zuschüsse wurden in die Gemeindesatzung aufgenommen!

Alle Angaben ohne Gewähr - es ändert sich manches viel zu schnell....!

Letzte Änderung am Mittwoch, 23. Mai 2018 um 17:41:53 Uhr.

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