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Komposttoiletten - Hygiene und Energiebilanz ©

Komposttoiletten-Informationen

Trockentoiletten in Niedrigenergiehäusern

Der Einsatz von Trockentoiletten in Niedrigenergiehäusern ist oft mit der Frage verbunden, ob durch den Lüfter der Toilette ein Wärmeverlust eintritt. Niedrigenergiehäuser und "Null-Energie-Häuser" brauchen wie jedes andere Haus für ein gesundes Wohnklima eine gewisse Belüftung. Zum Beispiel hat sich seit einiger Zeit gerade im Bereich der Niedrigenergiehäuser folgende Ausführung der Raumbelüftung verbreitet:

In den Wohnräumen sind über den Fenstern schmale Schlitze in die Rahmen eingelassen, durch die Frischluft einströmt. In den "Feuchträumen" Bad und Küche wird die Luft abgesaugt. Das Raumvolumen der Wohnräume zusammen ist sehr viel größer als das von Küche und Bad, so dass in den Wohnräumen eine sehr langsame Luftströmung und nur ein sehr geringer Luftaustausch stattfindet. In Küche und Bad dagegen ist die Strömungsgeschwindigkeit und der Luftaustausch durch das kleinere Raumvolumen höher, wodurch Gerüche und Feuchtigkeit aller Räume hier abgeleitet werden. Diese Art des ständigen minimalen Luftaustauschs verursacht den geringsten Energieverlust, zumal der Abzug ja in geringer Höhe erfolgt, wo das Temperatur-Niveau meist niedriger ist. 

Eine Trockentoilette mit Entlüftung lässt sich optimal in dieses Lüftungssystem integrieren.
Die Entlüftung im Bad kann durch die Toilette selbst erfolgen. Dazu ist der Lüfter der Toilette regelbar, so dass der Luftstrom so gering wie nötig gehalten werden kann. Damit ist jeder unnötige Wärmeverlust vermeidbar. Auch kann die Abluftleitung der Trocken-TrennToilette an die Hausentlüftungsanlage angeschlossen werden, um im Bad die Luft einfach durch die Toilette abzuführen.

Um bei anderen Hausbelüftungs-Konzepten den Luftstrom aus dem Raum durch die Toilette ganz zu umgehen, kann an die Toilette außer der Abluftleitung eine Zuluftleitung angeschlossen werden. Da aber der Lüfter regelbar ist und soweit heruntergeregelt werden kann, dass der Luftstrom gerade noch ausreicht, um einen minimalen Unterdruck in der Toilette zu erzeugen, der verhindert, dass Gerüche in den Raum entweichen, hat sich eine Zuluftleitung bisher auch in Niedrigenergiehäusern als nicht nötig erwiesen. Schon durch ein einige Minuten voll geöffnetes Fenster entsteht ein größerer Luftaustausch als innerhalb eines Tages durch den heruntergeregelten Lüfter der Trockentoilette.

 

Hygiene/ Genehmigung

Es gibt keine berechtigten hygienischen Bedenken gegenüber Komposttoiletten, Humustoiletten oder Trockentoiletten (im weiteren wird nur noch der Begriff Komposttoilette verwendet), die gegen eine Genehmigung sprechen. Lediglich aus wirtschaftlichen Gründen wird diese z.T. untersagt, wenn eine Gemeinde z. B. Kosten für eine Kanal- oder Kläranlagensanierung aus den Abwassergebühren decken will, die ihr durch eine wasserfreie Toilette natürlich entgehen. Es besteht jedoch die Auflage, dass eine "Seuchengefahr ausgeschlossen sein muss". Und das ist bei normalem Gebrauch der Toilette und ordnungsgemäßer Kompostierung der Fäkalien selbstverständlich gegeben. Das Reinigen der Toilette erfolgt ähnlich wie bei Wassertoiletten auch. Beim Transport des Sammelbehälters wird ein Kontakt mit den Fäkalien verhindert, indem der Behälter mit einem Deckel verschlossen wird. Bei einer ordnungsgemäßen Kompostierung wird von einer Verweilzeit von wenigstens drei Jahren mit jährlichem Umsetzen ausgegangen. Nach dem Umsetzen entstehen Temperaturen um ca. 70°C, die Krankheitserreger abtöten. Diese Bedingungen sind bei Gartenkomposten mit einem Volumen von mindestens 1 qbm; oder in belüfteten Thermokompostern mit Bodenanschluss gegeben.

Um spielende Kinder fernzuhalten, genügt ein Zaun um die Kompostanlage.
Aufgrund von Gesprächen mit Vertretern verschiedener Gemeinden, die für die Entsorgung von Abfall zuständig sind, spricht nichts dagegen, den Inhalt des Sammelbehälters über die Biotonne oder - wie Windeln - die Restmülltonne zu entsorgen, "wenn keine großen Mengen anfallen". Und die Mengen sind ja tatsächlich sehr gering gegenüber dem, was sonst in die Abfallbehälter gegeben wird. In Skandinavien herrschen sehr hohe Hygienestandards und -auflagen. Und gerade dort sind Komposttoiletten am meisten verbreitet, selbstverständlich ohne Genehmigungspflicht. Gesamtwirtschaftlich betrachtet ist die Schwemmkanalisation zur Beseitigung von Fäkalien längst als Irrtum bekannt.

Komposttoiletten bieten alle Vorteile, um Gewässerbelastungen zu minimieren, Kläranlagenüberlastungen zu reduzieren, Ausbringen des Klärschlamms auf Nahrungsmittelfelder zu vermeiden und kostbares Trinkwasser zu sparen. Pflanzenkläranlagen zur dezentralen Klärung aller im Haushalt anfallenden Abwässer haben sich längst bewährt und sind in hygienischer, ökologischer und ökonomischer Sicht der zentralen Abwasserbeseitigung überlegen. In Verbindung mit Komposttoiletten brauchen sie lediglich die Hälfte der sonst nötigen Fläche.

Bauvorschriften sind immer Sache der Länder, bzw. Kommunen.
Grundsätzlich schreiben sie leider fast alle schon immer den Einsatz von "normalen" Wasser-Toiletten in Wohn-Gebäuden vor. Bis heute besteht jedoch keine Bauartzulassung für Komposttoiletten. Wo es einen Kanal-Anschluss, bzw. eine gemeldete Abwassergrube gibt und diese(r) auch gelegentlich (durch Wasserverbrauch) genutzt wird, dürfte es keinerlei einschränkende Vorgaben geben, solange man eine ordentliche Kompostierung, bzw. Urin-Entsorgung nachweisen kann. Bei Haus-Neubauten und/oder Befreiung vom Zwangsanschluss an das kommunale Abwassernetz, kann es die weiter oben erwähnten Probleme (wegen entfallender Gebühren) geben. Ähnlich wie bei Windrädern, Badeteichen, Gartenhütten, u.s.w., kann man also keine pauschalen Aussagen treffen, ob eine Komposttoilette beantragt, bzw. genehmigt werden muss - jede Kommune handelt anders. Ganz Vorsichtige fragen sicherlich vorher an. Wer Ruhe haben will, schweigt lieber - bevor schlafende Bürokraten geweckt werden. Bis heute, nach nun 16 Jahren europaweitem Komposttoiletten-Vertrieb haben wir noch nie eine negative Rückmeldung der über 1000 Nutzer erhalten - egal ob Kleingärtner, Ferienhäuser, Hausbesitzer, Aussiedlerhöfe, mobile Heime, Hausboote, Kindergärten, Heime, Vereine, Kirchengemeinden oder gar Wohnungsmieter.

Nicht käuflich
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