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Aufstellung, Betrieb, Genehmigung, Geräusche ©

(erstmals eingestellt 1999 - laufend aktualisiert, zuletzt August 2022)

Unsere Kleinwindräder sorgen weder für Infraschall, Schattenwurf, noch gefährlichen Eisabwurf

- im Gegensatz zu ihren großen weithin sichtbaren und hörbaren Kollegen.

Aufgrund der geringen Flügelgröße, der kleinen "Dynamos" und schnellen Laufgeschwindigkeit kennt man auch nicht die schlagenden Wummer-Geräusche. Die minimalen Stroboskop-(Disco)Effekte liegen gerade mal bei wenigen Sekunden am Tag. Dreht sich das Rad richtig, ist es praktisch unsichtbar. An sich schnell drehenden Flügeln kann auch kein Eis haften bleiben. Im Norm-Abstand von 30 m liegt die Geräusch-Emission bei 35 dbA und geht im sonstigen, durch den Wind entstehenden Lärm (Zweige, Hausfluchten,...), meist unter - vor allem "von vorne".

Dennoch muss man hierbei beachten, dass im Gegensatz zum Solarstrom z.T. mit Geräuschen gerechnet werden muss.
Vor allem, wenn ein schnell laufendes Windrad dicht am Haus steht oder sogar mit dem Gebäude verbunden ist, kommt es zu Laufgeräuschen, Schwingungen (Körperschall), die sich übertragen können. Je kleiner das Rad ist und mehr Flügel hat, umso höher muss seine Geschwindigkeit sein. Daher kann man dafür mit günstigeren Generatoren arbeiten - auf Kosten der Geräuschentwicklung.
In den 1990 er Jahren konnte die TV-Nation mitbekommen, wie in der "Lindenstraße" ein wummerndes, nervendes Windrad nach einigen Wochen (Folgen) wieder demontiert wurde, weil die Leute im Haus sich bschwert hatten. Hat man heute wieder vergessen, denn immer wieder kann man lesen oder werden wir kontaktiert von Menschen, die sich so etwas, ohne Absprache, auf das Dach gesetzt haben und sich über den "Hubschrauber" wundern...
http://www.lindenstrasse.de/Leute/Rollen/_K/Hubert_Koch/index.jsp

 

Jeder kennt die Geräusche die so kleine Plastik-Windrädchen für Kinder verursachen können.

Bei einem Klein-Windrad ist das Geräusch ein Vielfaches. Mittlerweile gibt es für Modelle wie das Air X/ Air Breeze oder "Flüsterflügel", z.B. beim Silentwind. Diese reduzieren das zischende, bzw. rauschende Geräusch, das beim "Zerschneiden" der Luft entsteht, doch die Schwingungen, die sich vom Generator auf das Mast-Rohr übertragen können, bleiben. Mit großem Bastel-Aufwand kann man hier Entkoppelungen realisieren, garantieren können wir dies aber nicht!
 

 



 

Steht ein hoher Mast hinter dem Haus oder hängt das Windrad im Heck eines Bootes und der Wind kommt hauptsächlich aus der entgegengesetzten Richtung, hört man praktisch nichts, da das Geräusch "wegfliegt". Um auch gute Erträge zu bekommen, ist es wichtig, dass ein kleines Windrad (Schnellläufer) möglichst hoch und weit entfernt von anderen Bäumen, Gebäuden, u.s.w. aufgestellt wird. Die für uns meist unsichtbaren Verwirbelungen sorgen sonst dafür, dass es immer wieder im Lauf heruntergebremst wird oder sogar um die vertikale Achse gedreht wird. Dadurch wird die Leistung erheblich geringer, als durch die Windstärke eigentlich möglich ist.

Beim "Abreißen" des Windes entsteht ein zusätzliches Geräusch und auch der innenliegende "Motor" meldet sich je nach Drehzahl zu Wort. Muss er abbremsen (weil durch hohe Leistung die Batterie-Max-Spannung erreicht wird), klingt das manchmal wie der Versuch den Rückwärtsgang bei voller Auto-Fahrt einzulegen.

 

Eine pauschale Aussage zu Aufstellungs-Genehmigungen kann man nicht treffen.

Meist bleiben Räder, die nicht zu hoch montiert werden und im Durchmesser kleiner als große Sat-Schüsseln bleiben (120 cm) unberücksichtigt. Wer sicher gehen will, muss auf der kommunalen Behörde nachfragen, denn diese haben z.T. ihre eigenen Regeln und ansonsten unterliegen Bau-Bestimmungen den einzelnen Bundesländern. Häufig weckt man damit aber "schlafende Hunde"...

Als wir Ende der 1990er für eine kleine 400 W-Type eine Anfrage stellten, lasen wir wenige Tage später in der Presse, dass sich unser Kreistag (!) mit einer großen WK-Anlage von 400 KW beschäftigen würde. Nach Richtigstellung wurde es uns "anheim" gestellt, ob wir eine Bau-Genehmigung beantragen wollen. Am nächsten Tag haben wir das "Schau"-Windrad einfach aufgestellt. Da es praktisch nie Wind gab, konnte sich auch kein Nachbar beschweren. Gebracht hatte es fast nichts und wurde später an unserer Zweigstelle im windigen Sardinien wieder zum Leben "erweckt". Erst nach 20 Jahren gab die improvisierte Halterung auf und nach "Generator-Absturz" mussten neue Flügel her. 

Aber auch heute noch haben die Beamten des Bauamtes Probleme die Größen zu "begreifen".
https://www.haustec.de/energie/eine-kleinwindanlage-im-wohngebiet-erst-aerger-dann-strom

 

Das Problem stellt in den meisten Fällen weniger die Größe des Windrades selbst dar,

sondern die erforderliche Höhe des Mastes (am besten Gitter oder Rundrohr höher als 10 m). Hierfür bedarf es meist einer Bauanfrage. Dabei wird nach den Geräuschen gefragt. Im Abstand von 30 m (soviel sollte zum nächsten Haus sein) macht der Wind mehr Lärm, als das Windrad selbst meist unter 35 db(A) . Aber direkt darunter und dahinter hört man natürlich schon etwas...

Kleinere Höhen und Windräder können auf normalwandigen Rohren (Durchmesser 48 - 60mm) sicher montiert werden. Soll es eine Nummer größer werden, setzt man eher auf Gittermasten. Dass diese absolut senkrecht stehen sollten, ist eine Selbstverständlichkeit. Je höher der Mast und größer das Windrad, umso mehr muss auf die Bodenbefestigung, Maststabilität und u.U. auf eine gleichmäßige Seilabspannung nach 3 Seiten geachtet werden. Dies sollte regelmäßig geprüft werden, da durch die Vibrationen beim Windradbetrieb, sich Befestigungsschrauben auch lockern können.

 

Die Montage auf dem Hausdach (genau wie die Solaranlage) ist der sinnlose Traum vieler Hausbesitzer.

Doch wie oben bereits erwähnt, kommt es dann zu Geräusch-Übertragungen und der Ertrag ist am dem Dach viel geringer als auf einem freistehenden Mast. Wie weiter unten in der Skizze dargestellt, sorgen Fassade und Dachrand für Verwirbelungen, die einen gleichmäßigen schnellen Betrieb in den meisten Fällen torpedieren.

Für die größeren Klein-Windanlagen (ab 1 kW Leistung, bzw. 1,5 m Flügellänge) sollte man über den geeigneten freien Standort verfügen. Abstand zu anderen Gebäuden mind. 50 m. Wenn höher, dann noch weiter, Grundstücksgröße ab 2000 qm, Bau-Genehmigung für Masten über 10 m, exponierte Lage, jährliche mittlere Windgeschwindigkeit 3,5 m/s.

Aufgrund der notwendigen großen Distanz zum Gebäude sollte man Klein-Windräder auch nicht in 12 V-Ausführung betreiben. Bei Kabellängen von 50 und mehr Metern geht unterwegs zu viel verloren oder man muss dicke und damit teure Kabel verlegen. Auch sollte die Batterie, passend zum Bedarf, großzügig dimensioniert sein, damit nicht jeder kleine Windstoß, die Spannung bis zum Anschlag springen lässt und die Regelung schon wieder abbremst. Dann macht das Ganze auch keinen Sinn.

Pauschal würden wir zu einer durchschnittlichen Ganzjahres-Inselanlage, die auf 24 oder 48 V aufgebaut ist und eine eigentlich ausreichende Solar-Leistung von ca. 500 - 1000 Wp hat, ein Windrad mit 400 - 500 W nehmen und einfach das hinnehmen, was rein kommt.
Ist das Ganze eine lebenswichtige Anlage, die im dunklen Winter unbedingt viel Nachladung benötigt, ist ein kleiner Notstromer mit gutem Netzladegerät sicherlich viel günstiger und zuverlässiger.
Möchte oder darf man aber keinen lärmenden Notstromer einsetzen und kann sich in den Bergen oder an der Küste auf stabile Windverhältnisse verlassen, baut man, wenn nötig und die Sonne im Winter zu schwach, mehrere Kleinwindräder nebeneinander auf. Meistens kommt das günstiger, genehmigungsfreier und ertragsreicher als das 2 kW-Rad, das dann auf einem schweren 15 m Turm sitzt.

Mit unserem Silentwind 520/48 haben unsere Kunden der letzten Jahren gute, zuverlässige Erfahrungen gemacht. Reklamationen hatten wir, bis heute, noch nie!