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Solar-Zuschüsse von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern ©

Förderungen
(erstmals eingestellt 2000 - fortlaufend aktualisiert, zuletzt August 2022)

Alle Jahre wieder...

ändern sich Förderbedingungen. Mal wird nur etwas geändert, mal gesenkt oder gar abgeschafft und selten erhöht. Und auch für 2020 hatten sich ein paar Bürokraten wieder etwas ausgedacht. Ob das die extrem zurück gegangene Zahl der neuen Solarthermie-Anlagen wieder erhöhen kann und beim Kampf gegen den Klima-Wandel hilft, bleibt abzuwarten. Fakt ist, früher (ohne die großen, "neu entdeckten" Klima-Ziele) war die Nachfrage mehr als dreimal so hoch. Mal sehen, ob es die "Ampel" wagt, da noch etwas drauf zulegen und nicht zu lange zu warten. Lindner & Co. haben das wirkliche Problem ja immer noch nicht verstanden und bremsen überall. 
 

NEU!
Tja auch 2022 geht es weiter und nun wird mal wieder reduziert - weil zu beliebt!

Die Bundesregierung hat kurzfristig die Förderrichtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) geändert. Die Umstrukturierung der BAFA-Förderung betrifft auch alle Bereiche der BEG-Einzelmaßnahmen und gilt bereits ab 15.08. 2022.die Bundesregierung hat kurzfristig die Förderrichtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) geändert. Die Umstrukturierung der BAFA-Förderung betrifft auch alle Bereiche der BEG-Einzelmaßnahmen und gilt bereits ab 15.08. 2022.

Hier die Änderungen, die auch Solarwärmeanlagen betreffen: 

  • Die Fördersätze werden abgesenkt (für Solarwärmeanlagen von 30 % auf 25 %) 
  • Die „ertragsabhängige“ Förderung (die für große Solarstromanlagen mitunter attraktiv war) entfällt
  • Der 5-prozentige iSFP-Bonus (individuellen Sanierungsfahrplan) für Heizungen wird abgeschafft 
  • Die Förderung von Gasheizungen (Gas-Hybrid- und Renewably-Ready-Heizungen) wird eingestellt 
  • Es wird ein Heizungstausch-Bonus eingeführt. Der gilt für den Austausch vorhandener Öl-/Gas-/Kohle- oder Nachtspeicherheizungen. Gaszentralheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein, um den Bonus zu bekommen, bei Gasetagenheizungen gibt es keine zeitliche Einschränkung. Wer den Heizungstausch in Anspruch nimmt, darf danach das gesamte Gebäude nicht mehr fossil beheizen.
  • Einführung eines Wärmepumpenbonus
  • Die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen über die KfW entfällt, es ist nur noch die Zuschussförderung über die BAFA möglich. Dies gilt bereits seit dem 28.07.2022.
  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei Nichtwohngebäuden wird von 15 auf 5 Mill. € pro Gebäude abgesenkt 


Wichtig!

Mittlerweile müssen die allermeisten Förderungen immer vor Kauf und Montage der Anlage beantragt werden.
Bei öffentlichen Zuschüssen darf man meist selbst Hand anlegen. Die sogenannte Fachunternehmer-Erklärung füllt man einfach selbst aus. Der Anlagen-Selbstbau ist seit Förderbeginn Ende der Neunziger Jahre ausdrücklich erlaubt und wurde schon von über 1000 SB-Kunden von uns problemlos realisiert!

Nur kfw-Darlehen/Zuschüsse benötigen meist einen Fachhandwerker. Manche speziellen Förderanträge (Dämmung, Fenstertausch,...) benötigen auch einen Energieberater. https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html

 

Kurz-Überblick:

seit Januar 2020 gelten für das „Heizen mit erneuerbaren Energien“ attraktive Förderbedingungen.
Es erfolgt die Umstellung von festem Zuschuss auf prozentuale Förderung.

Prozentuale Förderung der gesamten Kosten der Maßnahme: auch Fachberatung und Planung sind jetzt förderfähig, zum Beispiel:

  • 30% Zuschuss zur Nachrüstung einer Solarwärmeanlage im Bestand
  • 30% Zuschuss zum Einbau einer Kombination aus Gasheizung und Solarwärme im Bestand oder Neubau („Gas-Hybridheizung“)
  • 35% Zuschuss zum Einbau einer Kombination aus Solarwärme-/Biomasse-/Wärmepumpe im Bestand oder Neubau („EE-Hybridheizung“)
  • Weitere 10% Zuschuss, wenn dabei eine vorhandene Ölheizung ersetzt wird

 

FÖRDERUNG VON SOLARWÄRMEANLAGEN

BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE EINZELMASSNAHMEN - HEIZUNGSANLAGE

PROFITIEREN SIE VON ATTRAKTIVEN FÖRDERKONDITIONEN FÜR DIE NUTZUNG ERNEUERBARER WÄRME!

Die Förderung für Solarwärmeanlagen erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Maßnahmen in Bestandsgebäuden 1 Fördersätze 2
Standard Ersatz für vorhandene Ölheizung iSFP
Bonus 3
Errichtung/Erweiterung einer Solarwärmeanlage 4 30 % - + 5 %
Errichtung einer Erneuerbare Energien-Hybridheizung 5 35 % 45 % + 5 %
Errichtung einer Gas-Hybridheizung 6 30 % 40 % + 5 %
Errichtung einer Gas-Hybridheizung (Renewably Ready 7) 20 % - + 5 %
Wärmenetzanschluss (Anteil erneuerbarer Energien ≥ 25 %) 30 % 40 % + 5 %
Wärmenetzanschluss (Anteil erneuerbarer Energien ≥ 55 %) 35 % 45 % + 5 %
Fachplanung/Baubegleitung 8 50 % - -

1 Gebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt
2 Investitionszuschüsse, max. 60.000 € pro Wohneinheit bei Wohngebäuden, max. 15 Mill. € pro Gebäude bei Nichtwohngebäuden
3 Zusätzlicher Bonus für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) des Förderprogramms „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“, die Umsetzung muss innerhalb von 15 Jahren erfolgen
4 Solarwärmeanlagen ab 20 m² Kollektorfläche können alternativ ertragsabhängig gefördert werden. Berechnung: Kollektorjahresertrag x Anzahl Kollektoren x 0,45 €. Die Förderung ist begrenzt auf max. 60 % der förderfähigen Kosten
5 Kombinationen aus Solarwärme-/Biomasse-/Wärmepumpenanlage
6 Gas-Brennwerttechnik in Kombination mit Solarwärme-/Biomasse-/Wärmepumpenanlage
7 Renewable Ready: Installiert wird eine Gasbrennwertheizung mit Speicher, Steuerungs- und Regelungstechnik für die spätere Einbindung eines erneuerbaren Wärmeerzeugers. Diese muss innerhalb von 2 Jahren nach Inbetriebnahme erfolgen.
8 Investitionszuschüsse, max. 5.000 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, max. 20.000 € bei Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden

Natürlich werden auch, nach wie vor, selbst installierte Anlagen, die den Bedingungen entsprechen, gefördert.

 

NEU! Förderung für Neubauten

Solarwärmeanlagen im Neubau können im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude - Teilprogramme Wohngebäude und Nichtwohngebäude gefördert werden (BEG WG/NWG). Mehr Infos auf www.bafa.de/Energie/Bundesförderung für effiziente Gebäude.

 

STEUERERMÄSSIGUNG FÜR ENERGETISCHE MASSNAHMEN IN WOHNGEBÄUDE

Alternativ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Eigentümer von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen für eine Heizungserneuerung oder eine energetische Gebäudesanierung eine 20 %ige Steuerermäßigung im Rahmen ihrer Einkommenssteuer beim Finanzamt beantragen.

    • Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein und vom Antragsteller selbst bewohnt werden.
    • Die Maßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
    • Die Steuerermäßigung kann für mehrere Einzelmaßnahmen an einem Objekt in Anspruch genommen werden. Der max. Steuernachlass pro Objekt beträgt 40.000 €
    • Der Steuernachlass wird auf 3 Jahre verteilt. Im ersten und zweiten Jahr nach Abschluss der Baumaßnahme beträgt er jeweils 7 % (max. 14.000 €), im dritten Jahr 6 % (max. 12.000 €) der jährlichen Einkommenssteuer.

Die Anforderungen und der Umfang der Förderung entsprechen weitgehend der BEG. Für die Beantragung der Steuermäßigung sind dem Finanzamt Bescheinigungen vorzulegen, mit denen die ausführenden Fachunternehmen die Erfüllung der Anforderungen und Voraussetzungen nachweisen. Entsprechende Antragsvorlagen sind bei den Finanzbehörden erhältlich.
 

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